Viele Poolbesitzer oder Personen die sich für den Bau ihres ganz privaten Schwimmbads interessieren, wissen nichts über die rechtlichen Aspekte ihres Pools. Einige grundlegende Gesetze sollte man jedoch kennen, vor allem wenn man mit dem Bau des Pools bereits begonnen hat oder dieser vielleicht sogar schon fertig gestellt ist. Denn bei aller Vorfreude auf das Schwimmbad müssen die gesetzlichen Bedingungen eingehalten werden, sonst kann es sein dass das Bauamt oder ein anderes Amt irgendwann vorbeikommt und den Traum vom eigenen Pool ganz schnell wieder beendet.
Eine der grundlegenden Gesetze ist, dass jeder Poolbesitzer für sein Schwimmbad selbst verantwortlich ist. Eigentlich logisch, doch dazu zählt auch unbefugtes Betreten des Pools. Geht also beispielsweise ein Kind auf das Grundstück und erleidet einen Unfall im Pool, haftet der Poolbesitzer. Daher sollte man immer Vorsichtsmaßnahmen treffen um so etwas zu vermeiden- Auch wer keine Kinder oder Haustiere besitzt, die im Pool einen Unfall erleiden könnten, sollte den Pool trotzdem immer abdecken wenn dieser gerade nicht benutzt wird.
Schwimmbadüberdachungen sind eine gute Sache um den Pool zu schützen und den Badenden einen Schutz vor kalten Temperaturen oder Regen zu bieten. Doch bei Sturm oder Hagel können Schwimmbadüberdachungen beschädigt werden, weshalb sie am besten in der Gebäude-, Haftpflicht- oder Glasversicherung eingetragen werden sollten.
Doch die wichtigste gesetzliche Regelung sollte vor dem Poolbau beachtet werden. Denn von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Baubedingungen, weshalb man sich bereits im Voraus darüber informieren sollte welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Die Frage, ob man eine Baugenehmigung braucht oder nicht, hängt davon ab wie groß der Pool ist und welche Regeln hierzu im jeweiligen Bundesland gelten. In der Regel benötigt man für kleinere Pools mit einem Volumen von bis zu 100 m3 keine Genehmigung, doch man sollte beim zuständigen Bauamt immer rechtzeitig nachfragen, ob eine Bauanmeldung oder Baufertigmeldung notwendig ist. Denn auf manchen Grundstücken gelten spezielle Ausnahmen aufgrund von Landwirtschaft, Naturschutzgebieten, Denkmalschutz oder sonstigem die es nicht erlauben einen Pool auf dem eigenen Grundstück zu errichten.
Auch der Abstand zum Nachbargrundstück sollte unbedingt eingehalten werden. Auch hierüber kann man sich beim örtlichen Bauamt informieren. Denn befindet sich der Pool zu nahe am benachbarten Grundstück, kann der Nachbar dafür sorgen dass dieser wieder entfernt werden muss.